RTL Audio Vermarktung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RTL Audio Vermarktung GmbH (nachfolgend auch „AGB“) gliedern sich in folgende Teile:
A. Allgemeine Bedingungen
B. Besondere Bedingungen für die Auftragsabwicklung
C. Besondere Bedingungen für Werbung auf digitalen Plattformen
D. Besondere Bedingungen für Herstellungsaufträge
E. Besondere Bedingungen für Veranstaltungen (Off-Air)
Teil A – Allgemeine Bedingungen
1. Geltungsbereich der AGB
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von RTL Audio Vermarktung GmbH, Uhlandstraße 30, 10179 Berlin (nachfolgend „RTL AVG“ genannt), mit ihren Auftraggebern. Auftraggeber sind insbesondere Werbekunden, Agenturen (in diesen AGB sind hiervon Agenturnetzwerke erfasst) und andere Werbetreibende (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt).
1.2 Die Allgemeinen Bedingungen gelten wiederum für die gesamten AGB von RTL AVG, also auch für die Besonderen Bedingungen gemäß Teil B – E, es sei denn, dass diese Besonderen Bedingungen in ihrem jeweiligen Geltungsbereich besondere, von den Allgemeinen Bedingungen abweichende Bedingungen regeln.
1.3 Diese AGB kommen ausschließlich gegenüber Unternehmern zur Anwendung. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (auch Parteien).
1.4 Alle Aufträge und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von der RTL AVG ausdrücklich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch die RTL AVG bedeutet keine Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, vielmehr gelten die AGB von RTL AVG.
1.6 RTL AVG behält sich vor, die AGB jederzeit einseitig anzupassen. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Der Auftraggeber kann der aktualisierten Version der AGB innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Mitteilung widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder per E-Mail (E-Mail-Adresse) gegenüber RTL AVG zu erklären. Ohne Widerspruch gelten die Änderungen als akzeptiert. Sofern der Auftraggeber den Änderungen der AGB widerspricht, hat RTL AVG das Recht, die Vertragsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
1.7 Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes oder des Vorliegens einer rechtsgeschäftsähnlichen Beziehung gültigen, aktuellen Fassung. Sofern nicht anders vereinbart, gelten sie auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlichen Beziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die jeweils geltende Fassung dieser AGB kann unter www.rtl-audiovermarktung.de abgerufen werden.
2. Leistungen von RTL AVG
2.1 Vermarktung: RTL AVG vermarktet Werbeplätze auf Audioplattformen und digitalen Plattformen von Anbietern solcher Plattformen, insbesondere von Rundfunkveranstaltern und Streamingdiensten (diese Anbieter nachfolgend auch „Publisher“), indem RTL AVG die Werbeplätze Auftraggebern anbietet. Dabei handelt RTL AVG im eigenen Namen und für Rechnung der Publisher.
2.2 Auf den Werbeplätzen wird Werbung in Form von Werbespots und sonstigen Werbeformen ausgespielt.
2.3 Werbeaufträge können für einzelne Sender oder für Kombinationen von Sendern (Kombis) erteilt werden.
2.4 Die von RTL AVG vermarkteten Publisher haben die redaktionelle Hoheit über das Programm, so dass Auftraggeber keine redaktionellen Inhalte vorgeben dürfen.
2.5 Für Werbung auf digitalen Plattformen gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen zur digitalen Vermarktung (Teil C).
2.6 Zusätzliche Angebote von RTL AVG: Neben der Vermarktung kann mit dem Auftraggeber auch die Produktion von Werbemitteln (Text/Audio/Video) vereinbart werden. Hierfür gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen für Herstellungsaufträge (Teil D). Außerdem führt RTL AVG Werbeveranstaltungen für Auftraggeber durch (hierfür gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen für Veranstaltungen (Teil F)). RTL kann sich für die Erfüllung der zusätzlichen Angebote nach freiem Ermessen Dritter bedienen. Was die zusätzlichen Angebote von RTL AVG angeht, handelt RTL AVG im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Die Angebote von RTL AVG erfolgen grundsätzlich freibleibend, d.h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Auftraggeber dar, eine Bestellung („Werbeauftrag“) aufzugeben. Der Vertrag kommt sodann mit einer schriftlichen oder elektronischen Annahme (Auftragsbestätigung) des Werbeauftrags durch RTL AVG zustande („Werbevertrag“).
3.2 Der Werbevertrag enthält Angaben über den Auftraggeber, den Werbungstreibenden, das Buchungsvolumen, das Werbemittel, die Werbemittellänge, in der Regel die Werbestunde, die Platzierung und die Schaltdauer. Bei Buchungen von Digital/Online/Social Media, ggf. zusätzlich Targeting. Der Werbevertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung in dem im Werbeauftrag gegebenen Umfang zustande, auch wenn die Platzierung der Werbung noch nicht festgelegt wurde.
3.3 Ein Konkurrenzausschluss kann dem Auftraggeber nicht gewährt werden.
3.4 Die Werbeplatzierung wird durch RTL AVG nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vorgenommen; ohne dieses Einvernehmen darf RTL AVG die Platzierung gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers vornehmen.
3.5 Verbund-/Kollektivwerbung bedarf der schriftlichen Vereinbarung in Schriftform (E-Mail ausreichend) und berechtigt die RTL AVG zur Erhebung eines Verbund-/Kollektivzuschlags in Höhe von 50 % des Entgelts laut Preisliste. RTL AVG ist berechtigt, den Zuschlag nach billigem Ermessen angemessen über diese 50 % hinaus zu erhöhen (§ 315 BGB). Bei Gegengeschäften ist Verbundwerbung ausgeschlossen.
3.6 Die Besonderen Bedingungen für die Auftragsabwicklung (Teil B) finden zusätzlich Anwendung.
4. Werbeaufträge von Agenturen
4.1 Vermittelnde und schaltende Agenturen sind erst nach entsprechendem Nachweis (HR-Auszug, Gewerbeanmeldung, Auftrag ihres Auftraggebers), berechtigt, die allgemein übliche AE-Provision bei der Rechnungslegung in Abzug zu bringen.
4.2 Werbeaufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungstreibende angenommen. RTL AVG ist berechtigt, als Voraussetzung für die Leistungserbringung von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Soweit der Auftraggeber sich einer Werbeagentur bedient, ist die Agentur der ausschließliche Ansprechpartner für RTL AVG im Zusammenhang mit der Ausführung des jeweiligen Auftrages. Pro Auftrag wird nur eine Werbeagentur für den Auftraggeber tätig. Die Werbeagentur tritt mit Auftragserteilung etwaige eigene Ansprüche gegen den Auftraggeber aus dem zugrundeliegenden Werbevertrag an die RTL AVG ab, soweit sie Gegenstand des fraglichen Auftrages sind. Die Abtretung erfolgt bis zur Höhe der aus dem Auftrag gegen den Auftraggeber zustehenden Forderungen von RTL AVG. RTL AVG nimmt diese Abtretung an. Soweit die abgetretenen Forderungen die Forderungen von RTL AVG übersteigen, wird RTL AVG diese rückübertragen; soweit sie zur Befriedigung der Ansprüche von RTL AVG nicht ausreichen, hat die Agentur die Differenz zu zahlen. RTL AVG ist berechtigt, die Abtretungen gegenüber den Kunden der Werbeagentur offen zu legen, wenn die Rechnung nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit beglichen ist.
4.3 Es wird eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % auf die Netto-Auftragssumme des Auftraggebers, d.h. auf die Rechnungssumme ohne Umsatzsteuer nach Abzug von Rabatten, aber vor Skonto gewährt. Bei Veränderung eines Rabattes durch Zubuchung oder Storno wird die Agenturvergütung neu berechnet; der Ausgleich erfolgt durch Zahlung oder Vergütung. Die Agenturprovision entsteht nicht, wenn Werbeagenturen oder Werbemittler mit dem werbungtreibenden Auftraggeber identisch sind.
5. Rücktrittsmöglichkeit für den Auftraggeber
Der gemäß Ziff. 3 zustande gekommene Werbevertrag ist für den Auftraggeber verbindlich. Eine Aufhebung oder vorzeitige Beendigung erfordert die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von RTL AVG. In der Entscheidung über die Zustimmung ist RTL AVG frei. Voraussetzung für die Erteilung der Zustimmung ist jedenfalls, dass der Rücktrittswunsch des Auftraggebers spätestens 4 Wochen, bei Sonderwerbeformen, z.B. Promotions und Veranstaltungen, spätestens 8 Wochen vor Kampagnenstart schriftlich (E-Mail ausreichend) bei RTL AVG eingegangen ist.
6. Zurückweisung von Aufträgen, Kündigung und Rücktritt durch RTL AVG
6.1 RTL AVG behält sich vor, Werbeaufträge abzulehnen, insbesondere wenn der Inhalt der Werbung bzw. der Werbeauftrag im Übrigen gegen vertragliche oder rechtliche Bestimmungen, die ZAW-Werberichtlinien, behördliche Vorgaben oder gegen die Interessen und AGB von RTL AVG bzw. der Publisher verstößt oder im Falle sonstiger Rechtsverstöße seitens des Auftraggebers.
6.2 Dies gilt entsprechend für bereits rechtsverbindlich geschlossene Werbeverträge; diese können bei Vorliegen der vorstehend genannten Voraussetzungen von RTL AVG fristlos gekündigt werden bzw. RTL AVG kann von diesen ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten.
6.3 Das vorstehende Recht von RTL AVG zur Ablehnung von Werbeaufträgen bzw. Kündigung/Rücktritt von geschlossenen Werbeverträgen besteht auch bei häufigen Wiederholungen oder technisch unzureichender Qualität des Werbematerials sowie bei Vorliegen redaktioneller Gründe. Die technische Qualität sowie die redaktionellen Gründe sind hierbei ausschließlich von RTL AVG zu beurteilen. Redaktionelle Gründe können insbesondre negative Reaktionen von Zuhörern, Internet-Nutzern, Wettbewerbern oder Behörden oder die Abmahnung der Radio- oder Online-Werbemittel sein. Die Gründe für die Ablehnung einer Ausstrahlung oder Online-Auslieferung werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen, soweit sie noch nicht durch Ausstrahlungen oder Online-Auslieferungen des Werbematerials oder andere Leistungserbringungen seitens RTL AVG verbraucht sind. Darüber hinaus können gegenüber RTL AVG keine Ansprüche geltend gemacht werden.
7. Abwicklung von Werbeaufträgen
7.1 Für die Abwicklung der Werbeaufträge gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen für die Auftragsabwicklung (Teil B).
7.2 Aufträge werden innerhalb eines Jahres abgewickelt. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr.
8. Grundpreis
8.1 Der Grundpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendung, bzw. die Schaltung der Werbeformen gemäß den jeweils gültigen Preislisten. Die durch eine zusätzlich beauftragte Werbemittelproduktion von RTL AVG entstehenden Produktions- und sonstigen Kosten werden gesondert berechnet und gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers.
8.2 Für die Berechnung des Sekundenpreises der jeweiligen Werbemittelausstrahlung wird die von RTL AVG anlässlich der Sendung ermittelte Zeit zugrunde gelegt, mindestens aber die gebuchte Länge. Angaben zu Längen der einzelnen Werbemittel sind in den Besonderen Bedingungen für die Auftragsabwicklung (Teil B) genauer definiert.
9. Presse-, wettbewerbs- und urheberrechtliche sowie inhaltliche Verantwortung
9.1 Im Verhältnis zu RTL AVG und seinen Partnern trägt der Auftraggeber allein die Verantwortung für die Werbemittel, insbesondere in presserechtlicher und wettbewerbsrechtlicher sowie urheberrechtlicher Hinsicht.
9.2 Der Auftraggeber sichert mit der Auftragserteilung zugleich zu, dass er sämtliche zur Ausstrahlung in Rundfunk, Internet und sonstigen Medien erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Tonträgern, Audio- und Bewegtbildinhalten, Werbemitteln oder sonstigen Sendeunterlagen erworben hat und er mithin ohne Einschränkung berechtigt ist, das Werbemittel auf dem von RTL AVG vermarkteten Inventar auszuspielen/auszustrahlen. Der Auftraggeber garantiert weiterhin, dass der Inhalt der Werbemittel nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt, mithin kein Fall von Ziff. 6.1 gegeben ist.
9.3 Der Auftraggeber garantiert die Einhaltung medienrechtlicher Vorschriften, soweit er diese Einhaltung zu vertreten hat. Der Auftraggeber sichert zu, dass er berechtigt ist, mit der Werbung etwa verbundene Hyperlinks zu setzen. Der Auftraggeber prüft die von ihm eröffneten Hyperlinks bis in die dritte Weiterverweisungsebene hinein und stellt sicher, dass keine Zugriffsmöglichkeit auf Inhalte besteht, die gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Bestimmungen oder das Gebot der Sittlichkeit verstoßen oder es aus ähnlichen Gründen dem Anbieter unzumutbar machen, mit ihnen in Verbindung zu stehen.
9.4 Der Auftraggeber stellt RTL AVG von allen aus einer Verletzung der unter vorstehenden Ziff. 9.1 bis 9.3 genannten Rechte resultierenden Ansprüchen Dritter, insbesondere aber nicht abschließend von presserechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Ansprüchen und Schadensersatzansprüchen, frei.
10. Werbemittel
10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich einwandfreie Audio- bzw. Display-/Online-Werbeunterlagen für die jeweiligen Werbebuchungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sie müssen spätestens 3 Werktage vor Sendung oder Schaltung bei RTL AVG vorliegen. Spätere Anlieferungen erfordern eine Absprache. Einzelheiten hierzu enthalten die Besonderen Bedingungen für die Auftragsabwicklung (Teil B).
10.2 Wenn Werbeschaltungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte, Sendekopien oder schaltfähige Vorlagen nicht rechtzeitig, mangelhaft oder falsch gekennzeichnet geliefert wurden, wird die vereinbarte Sende- oder Schaltzeit dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber steht im Einzelfall die Möglichkeit offen, einen geringeren oder nicht bestehenden Schaden nachzuweisen. RTL AVG sichert zu, den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe von Gründen zu benachrichtigen, wenn Sendeunterlagen oder Werbematerial unbrauchbar sind oder sonst nicht den vertraglichen Vorgaben entsprechen.
10.3 Der Auftraggeber räumt RTL AVG und dem Publisher sämtliche für die Durchführung des Auftrages erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte an vom Auftraggeber übergebenen Inhalten ein, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung auf sämtlichen Plattformen und mittels sämtlicher Übertragungsarten, auch soweit die entsprechenden Plattformen durch Dritte betrieben werden (z.B. Social Media Netzwerke).
11. Sendezeiten
Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann eine Gewähr für die Sendung an bestimmten Tagen, zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden. Verschiebungen innerhalb des gleichen Stunden-/Preissegments bleiben vorbehalten.
12. Ausfall eines Werbeauftrags
12.1 Fällt die Durchführung des Werbeauftrags aus programmlichen oder von RTL AVG zu verantwortenden technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (nicht jedoch wenn ein Fall von Teil A, Ziff. 6.1 vorliegt) oder durch Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern), die nicht vom Auftraggeber beauftragt wurden, aus, wird die Werbeschaltung nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt, sofern der Zweck der Schaltung hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Der Auftraggeber wird hierüber informiert, sofern dies zeitlich vernünftigerweise möglich ist – es sei denn, dass es sich um eine unerhebliche Verschiebung handelt (gleiches Stunden-/ Preissegment). Bei Vorverlegung oder Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
12.2 Wenn und insoweit die Werbe-Schaltung weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung des entsprechenden Anteils des von ihm entrichteten Grundpreises gem. Ziff. 8 abzüglich entstandener Aufwendungen und sonstiger Kosten bei RTL AVG. Insoweit als RTL AVG den Ausfall der Werbeschaltung zu vertreten hat, hat RTL AVG den gesamten Grundpreis ohne Abzug von Aufwendungen zu erstatten. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen
13. Rechnungsstellung/Zahlungen
13.1 Die Rechnungen werden aufgrund der jeweils gültigen Preisliste erstellt. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer bestimmt sich gegenüber Unternehmern als Auftraggeber nach dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Steuersatz.
13.2 Zahlungen des Auftraggebers sind ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
13.3 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von RTL AVG ist ausschließlich mit von RTL AVG anerkannten, rechtskräftig festgestellten oder in einem Rechtsstreit entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht ist bei Unternehmern als Auftraggeber ausgeschlossen.
13.4 Die Werbeschaltungen werden monatlich für den Schaltmonat berechnet. Die Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung und Ausstrahlung/Schaltung der Werbung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungseingang auf den Konten von RTL AVG innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Bei Bar-Vorauszahlung oder Teilnahme am Lastschriftverfahren werden 3 % Skonto gewährt. Grundsätzlich wird Skonto nur gewährt, soweit der Auftraggeber alle bisher gestellten Rechnungen aus Werbeaufträgen gemäß Nr. 2 gegenüber RTL AVG ausgeglichen hat. Gutschriften sind in Zahlungsverrechnungen mit dem Skontosatz zu berücksichtigen, der bei der jeweiligen Zahlung für Rechnungen anzuwenden ist.
13.5 RTL AVG behält sich in Einzelfällen, insbesondere bei Neukunden vor, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen. RTL AVG ist berechtigt, während der Laufzeit eines Werbeauftrages die Sendung weiterer Werbespots, Internetwerbung oder sonstiger Leistungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von angemessenen Vorauszahlungen abhängig zu machen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers nicht oder nicht vollständig gesichert ist.
13.6 Bei Zahlungsverzug ist RTL AVG berechtigt, die Durchführung des Werbeauftrages zurückzustellen oder zu stoppen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht. Der Auftraggeber haftet für den RTL AVG durch Zahlungsverzug entstandenen Schaden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. RTL AVG behält sich vor, den durch einen Ausstrahlungsstopp entstandenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
13.7 Schecks und Wechsel werden grundsätzlich nur erfüllungshalber angenommen. Bankspesen oder sonstige Transferkosten des Forderungsausgleichs gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
14. Preisänderungen
14.1 Änderungen der Preislisten sind jederzeit, insbesondere aufgrund von veränderten Nutzerdaten möglich.
14.2 Für vereinbarte und bestätigte Werbeaufträge sind die Preisänderungen gegenüber Unternehmern als Auftraggeber nur wirksam, wenn sie von RTL AVG mindestens einen Monat vor Schaltung der Werbung gegenüber dem Auftraggeber angekündigt werden und dieser sich nicht innerhalb von 2 Wochen anderweitig erklärt. Im Fall der Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich gegenüber RTL AVG auszuüben ist. Bei Verträgen, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist, wird eine Preiserhöhung wirksam, wenn der Verbraucher nach Mitteilung durch RTL AVG nicht innerhalb von 2 Wochen vom Vertrag zurücktritt und die Leistung frühestens vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll.
15. Nacherfüllung, Gewährleistung, Haftung
15.1 RTL AVG gewährleistet eine ordnungsgemäße Ausstrahlung der gebuchten Werbeformen. Reklamationen sind innerhalb von 4 Wochen seit dem Zeitpunkt der Ausstrahlung geltend zu machen.
15.2 Im Falle einer nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgten Ausstrahlung (inklusive unzureichende Wiedergabequalität der Werbemittel), die auf das Verschulden von RTL AVG zurückzuführen ist, kann RTL AVG nach eigenem billigem Ermessen zunächst eine Ersatzausstrahlung vornehmen lassen in dem Umfang, in dem der Werbezweck beeinträchtigt wurde. Im Falle einer für den Auftraggeber nicht zumutbaren Ersatzausstrahlung oder erneut nicht ordnungsgemäßen Zweit–Ausstrahlung oder nach Verstreichen einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist kann der Auftraggeber eine Minderung des Entgeltes verlangen oder vom Werbeauftrag zurücktreten. Dies gilt nicht, soweit die ungenügende Wiedergabequalität auf einem Versäumnis in der Sphäre des Auftraggebers beruht, z.B. Zurverfügungstellung fehlerhafter Werbemittel oder Nichteinhaltung der Vorgaben für die Werbemittel.
15.3 Die Haftung von RTL AVG für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des vorliegenden Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der jeweils andere Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzpflicht von RTL AVG für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Soweit die Haftung nach diesen Bestimmungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von RTL AVG. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, bei der Zusicherung von Eigenschaften und im Fall der gesetzlichen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche gegenüber RTL AVG bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit von RTL AVG verursacht wurden, werden auf die Höhe der vereinbarten Vergütung/Preises beschränkt. Weitergehende Ansprüche gegenüber der RTL AVG sind ausgeschlossen.
15.4 Im Falle eines Verzuges der RTL AVG oder einer von RTL AVG verschuldeten Unmöglichkeit der Leistung ist der Auftraggeber berechtigt, sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Auftrag zu lösen. Für Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit gelten die vorstehenden Haftungsregelungen entsprechend.
15.5 In jedem Fall ist die Haftung von RTL AVG der Höhe nach auf den Wert des Werbeauftrags begrenzt.
15.6 Sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
15.7 Gewährleistungsrechte des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten.
16. Ideen und Konzepte
Die Nutzung von Ideen, Präsentationen, Konzepten oder sonstiger durch RTL AVG bzw. in Auftrag gegebenen Dritten, im Rahmen der Zusammenarbeit erarbeiteten Unterlagen durch den Vertragspartner, ist über den Rahmen des jeweiligen Angebots hinaus nicht gestattet. Sie sind geistiges Eigentum von RTL AVG und unterliegen den geltenden Urhebergesetzen. Die Verwirklichung von Ideen und Ideenansätzen ist nur mit vorheriger, vertraglicher Vereinbarung mit RTL AVG möglich. Die ganze oder teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Der Vertragspartner haftet bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe an Dritte für daraus entstehende Schäden.
17. Kontakt
17.1 Insoweit, als in diesen AGB auf an RTL AVG zu richtende E-Mails bzw. Kontaktierung von RTL AVG in Textform verweist und diese AGB keine anderweitigen Kontaktangaben enthält, ist eine E-Mail an kontakt@rtl-audiovermarktung.de zu richten – falls der Auftraggeber nicht bereits im E-Mail-Austausch mit einer*m Mitarbeiter*in von RTL AVG ist.
17.2 Insoweit, als in diesen AGB bei der Kontaktierung von RTL AVG auf Schriftform verwiesen wird und diese AGB keine anderweitigen Kontaktangaben enthält, ist die in Ziff. 1.1 genannte Adresse maßgeblich.
18. Sonstiges
18.1 Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin.
18.2 Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Für Klagen und sonstige Rechtsbehelfe der RTL AVG gelten daneben wahlweise die im konkreten Fall gemäß §§ 12 ff. ZPO eröffneten Gerichtsstände.
18.3 Die RTL AVG behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit anzupassen. Die aktuelle Version ist jene, die für die beauftragte Erbringung von Leistungen gilt. Aktualisierungen der AGB werden mit Veröffentlichung auf der Webseite wirksam. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die weitere Erbringung von Leistungen, nachdem eine Aktualisierung dieser AGB veröffentlicht wurde, bedeutet, dass sich der Vertragspartner aus freien Stücken damit einverstanden erklärt, dass die aktualisierten AGB verbindlich gelten.
18.4 RTL AVG bleibt es unbenommen seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Eine Zustimmung durch den Vertragspartner ist hierfür nicht erforderlich.
18.5 Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung des Auftragsverhältnisses mit RTL AVG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail ausreichend). Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden gibt es nicht.
18.6 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Dies gilt entsprechend für die Ausfüllung einer Vertragslücke.
18.7 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit des Auftrages im Übrigen nicht.
Teil B – Besondere Bedingungen für die Auftragsabwicklung
1. Preise
1.1 Die Preise für die Werbeaufträge sind in gesonderten Preislisten festgelegt. Umsatzsteuer ist in diesen Preisen nicht enthalten, sie wird zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt.
2. Rabatte
Die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Rabatte werden auf die Gesamtrechnungssumme gewährt. Basis der Berechnung ist die Auftragssumme für das gebuchte Werbevolumen innerhalb eines Kalenderjahres. Besondere Konzernrabatte bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch RTL AVG. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Für die Gewährung von Konzernrabatten gilt der Konzernstatus des Auftraggebers zum jeweils 1. Januar des Kalenderjahres der Auftragserteilung.
3. Auftragsannahme
Werbeaufträge müssen spätestens 5 Tage vor Erstausstrahlung bei der RTL AVG vorliegen. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache und Zustimmung von RTL AVG möglich.
4. Anlieferung Audiowerbung
4.1 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Audios und Texte und zwar wie folgt: eine mp3- (256 kB/s) oder wav-Datei, konfektioniert mit Zeitangaben, Motivanweisungen sowie GEMA-Angaben. Die Motivanweisungen werden bis spätestens 3 Tage vor Sendebeginn benötigt. Audios mit einer sendefähigen Einspielung des vorproduzierten Spots müssen einen Einschaltplan mit Angaben über Werbungstreibende, Produkt/Motiv, Spotlänge, Textmanuskript sowie alle Angaben für eine eventuelle Abrechnung mit der GEMA oder sonstige Verwertungsgesellschaften beigefügt sein. Der Auftraggeber soll bei Auftragserteilung erklären, ob der Werbespot hinsichtlich der Verwertung gebührenpflichtige Bestandteile enthält. Unterlassungen der vorstehenden Vorgaben durch den Auftraggeber gehen ausschließlich zu seinen Lasten. Der Auftraggeber verpflichtet sich RTL AVG von sämtlichen Ansprüchen der GEMA oder sonstigen Verwertungsgesellschaften freizustellen.
4.2 Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der Zustimmung von RTL AVG. Die Änderungen sollen zu Nachweiszwecken schriftlich fixiert werden. Sendeunterlagen erbeten an:
RTL Audio Vermarktung GmbH
Disposition
E-Mail: disportl-audiovermarktung.de@rtl.de
5. Anlieferung Digitale Werbung
5.1 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Anlieferung der digitalen Vorlagen. Zur Veröffentlichung wird folgende Form akzeptiert: GIF, JPG oder Flash (ohne Audio), Datenvolumen maximal 15 kB. Die Motive sind RTL AVG bis spätestens 3 Werktage vor Veröffentlichung zu überlassen. Änderungen des Werbemotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der Zustimmung von RTL AVG. Die Änderungen sollen zu Nachweiszwecken schriftlich fixiert werden.
5.2 Werbeunterlagen sind zu übermitteln an:
RTL Audio Vermarktung GmbH
Disposition
E-Mail: disportl-audiovermarktung.de@rtl.de
6. Umbuchungen
6.1 Umbuchungen müssen spätestens 5 Tage vor dem Ausstrahlungstermin vorgenommen werden.
Teil C Besondere Bedingungen für Werbung auf digitalen Plattformen (Digital-Werbung)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Besonderen Bestimmungen für Werbung auf digitalen Plattformen (z.B.: Online-, Mobile-, Apps-, Smart TV und andere -Dienste) gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen in Teil A dieser AGB für die Buchung und Abwicklung von Digital-Werbung.
2. Schaltung der Digital-Werbung
2.1 RTL AVG nimmt die Platzierung der Digital-Werbung im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, ansonsten nach billigem Ermessen unter bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers vor.
2.2 Sofern die Digital-Werbung nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, wird RTL AVG sie unter Berücksichtigung des geltenden Rechts als solche kenntlich machen, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ oder bei Mobile-Diensten mit „-w-“ kennzeichnen und/oder vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen oder mit einer anderen Beschriftung oder Maßnahme entsprechend kennzeichnen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
2.3 RTL AVG ist berechtigt, die Schaltung der Digital-Werbung vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen, falls der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte der Digital-Werbung selbst vornimmt oder die Inhalte nachträglich verändert werden, auf die durch Hyperlink verwiesen wird, oder falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte einer der Web-/Mobile-Seiten vorliegt, auf die ein mit Digital-Werbung verbundener Hyperlink verweist. Kosten für den Ersatz oder die Änderung der Digital-Werbung trägt der Auftraggeber. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt unberührt.
2.4 Die Schaltung der Digital-Werbung erfolgt durch den Anbieter in der dem jeweils geltenden technischen Standard. Die Wiedergabequalität hängt dabei auch von der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlage ab.
2.5 Der Auftraggeber hat die in Auftrag gegebene Digital-Werbung unverzüglich nach ihrer ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellen Mangel unverzüglich, spätestens eine Woche nach der Schaltung, schriftlich (E-Mail ausreichend) gegenüber RTL AVG anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ausführung des Auftrags als genehmigt.
2.6 RTL AVG kann auf Anfrage die Bereitstellung von Werbemitteln über einen vom Auftraggeber beauftragten externen Ad Server gestatten. Der Auftraggeber garantiert, dass das von ihm verwendete System die folgenden technischen Anforderungen erfüllt:
- Verwendung eines marktüblichen Ad Servers
- Verwendung einer marktüblichen Load-Balancing-Methode
- 24/7-Support
- Verfügbarkeit: Ausfallsicherheit von 99,2 % (monatliche Basis)
- Betreibung von Cache-Busting
- Einhaltung der Bestimmungen und Vereinbarungen zum Datenschutz.
2.7 Wenn und solange das System eine der in Ziff. 2.6 genannten Anforderungen nicht erfüllt, hat RTL AVG das Recht, die Kampagne nicht zu starten bzw. zu stoppen. Zudem reduzieren sich in diesem Fall die von RTL AVG zu erbringenden Leistungspflichten entsprechend, insbesondere verringern sich die von RTL AVG zu liefernden Ad Impressions und sonstigen Pflichten entsprechend. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt unberührt.
2.8 Maßgeblich zur Bemessung der Ad Impressions und der Ad Clicks sind die über ihren Ad Server ermittelten Daten. Als Ad Impression gilt jede Antwort durch den AdServer von RTL AVG als Reaktion auf die Anfrage des Browsers eines Nutzers, bereinigt um die durch automatisierte Prozesse wie z.B. Suchmaschinenscans erzeugten Impressions.
2.9 Sollte die vereinbarte Anzahl von Ad Impressions oder Ad Clicks schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht werden, werden sich die Parteien über eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit einigen. Sollte die tatsächliche Medialeistung geringer sein als angeboten, wird der Auftrag nach Wahl der RTL AVG anteilig angepasst oder die Differenz nachgeliefert. Sollte die vereinbarte Zielsetzung oder Anzahl von Ad Impressions oder Ad Clicks am Ende der Schaltlaufzeit nicht erreicht sein, steht dem Auftraggeber nach seiner Wahl entweder eine Ausgleichsbuchung (sofern verfügbar) oder die Erteilung einer Gutschrift zu. Wird die vereinbarte Anzahl auch mit einer Ausgleichsbuchung in angemessener Frist nicht erreicht, kann der Auftraggeber die Erteilung der Gutschrift verlangen. RTL AVG haftet jedoch nicht für Ausfälle eines vom Auftraggeber eingesetzten Ad Servers bzw. in den in der Auflistung in Ziff. 3.1 aufgezählten Fällen; für hierauf beruhende Unterlieferungen während der Schaltperiode kann weder eine Ausgleichsbuchung noch eine Gutschrift erfolgen.
3. Anlieferung der Werbemittel für Digital-Werbung
3.1 Werbemittel (Text-, Audio- und Bildmaterial) für Standardwerbeformen müssen RTL AVG spätestens 3 Werktage vor dem für die erste Schaltung vereinbarten Termin vollständig vorliegen. Werbemittel für Ad Specials müssen der RTL AVG spätestens 5 Werktage vor dem für die erste Schaltung vereinbarten Termin vollständig vorliegen. Soweit im Einzelfall eine frühzeitigere Anlieferung erforderlich ist, erfolgt hierzu eine individuelle Abstimmung zwischen RTL AVG und dem Auftraggeber. Die Werbemittel müssen, falls sie nicht von RTL AVG erstellt werden, per E-Mail als Bilddateien, die die von der RTL AVG vorgegebenen Pixel-Formate aufweisen, übersandt werden. Die weiteren technischen Anforderungen an die Werbemittel (inkl. Audio) sind in den Besonderen Bedingungen für die Auftragsabwicklung (Teil B) enthalten bzw. werden dem Auftraggeber auf Anfrage übermittelt.
3.2 Stellt RTL AVG fest, dass die Werbemittel nicht den Vorgaben entsprechen, wird der Auftraggeber benachrichtigt, die Werbemittel entsprechend den Vorgaben anzupassen. Der Auftraggeber trägt die Gefahr bei der Übermittlung der Werbemittel. Gleichzeitig mit der Übersendung teilt der Auftraggeber die für die Abrechnung mit Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben schriftlich mit. Unterbleibt diese Mitteilung, versichert der Auftraggeber damit, dass bei der Erstellung des Materials keine für Verwertungsgesellschaften relevante Inhalte verwendet worden sind.
3.3 Bei verspäteter oder unvollständiger Anlieferung ist der Auftraggeber verpflichtet, den vollen Auftragswert zu zahlen.
4. Gewährleistung
4.1 Beiden Parteien ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, für jede Schaltung von Werbung eine absolut fehlerfreie Wiedergabe zu garantieren. Nicht jede Abweichung bedeutet daher einen Mangel, insbesondere nicht, wenn sie hervorgerufen wird
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern) oder
- durch unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) anderer Provider oder Online-Dienste oder
- durch einen Ausfall des Ad Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen andauert.
Teil D – Besondere Bestimmungen für Herstellungsaufträge
1. Geltungsbereich
Diese Besonderen Bestimmungen für die Herstellung von Werbemitteln oder Werbeinhalten gelten zusätzlich und vorrangig zu den Allgemeinen Bestimmungen in Teil A dieser AGB.
2. Herstellungsaufträge
2.1 Mittels eines Herstellungsauftrags beauftragt der Auftraggeber die RTL AVG mit der Herstellung von Werbemitteln.
2.2 Zulieferungen (übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens RTL AVG, es sei denn, die Daten sind offensichtlich nicht verarbeitungsfähig oder nicht lesbar.
2.3 Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Für jegliche Schäden in diesem Zusammenhang – auch in den Systemen von RTL AVG – ist der Auftraggeber verantwortlich. RTL AVG ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
2.4 Liefertermine bedürfen der Vereinbarung in Schrift- oder Textform (§ 126b BGB). Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber etwaige von RTL AVG angegebene Fristen für die Erbringung seiner Mitwirkungsleistungen an und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Fristen. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist eine vereinbarte Lieferfrist unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 1 Woche zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
2.5 Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit aller ihm zugänglich gemachten Entwürfe unverzüglich zu prüfen und die Freigabe zu erklären oder unter Angabe der Gründe zu verweigern. Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2.6 Die Abstimmung eines Entwurfs zwischen RTL AVG und Auftraggeber erfolgt über maximal drei kostenfreie Korrekturschleifen. Darüber hinaus gehender Aufwand (wesentliche Abweichungen vom ursprünglichen Herstellungsauftrag/Auftrag, zusätzliche Korrekturen, besonders komplexe zusätzliche Funktionalitäten etc.) kann RTL AVG dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage eines Tagessatzes von 750 € zzgl. MwSt. anhand des tatsächlichen Aufwands. Kontrollproofs, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten sowie Änderungen, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch, soweit RTL AVG sich für die Erbringung der Leistung ganz oder teilweise Dritter, bedient.
2.7 Die Abnahme der Arbeitsergebnisse – auch von (überarbeiteten) Entwürfen gem. vorstehender Ziff. 2.6 – erfolgt schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) innerhalb von drei Werktagen, sofern RTL AVG keine andere Frist gesetzt hat. Erfolgt keine fristgerechte Erklärung, gilt das Arbeitsergebnis bzw. der Entwurf als abgenommen. Eine Korrekturschleife ist dann nicht mehr möglich.
3. Nutzungsrechte
3.1 Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei RTL AVG. Dies gilt auch für Leistungen der RTL AVG, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.
3.2 Der Auftraggeber erwirbt an den von RTL AVG oder dem Publisher gestalteten Werbemitteln, Anzeigen oder Inhalten mit vollständiger Bezahlung das einfache Nutzungsrecht für die Veröffentlichung in den vereinbarten Medien für die vereinbarte Laufzeit. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der Werbemittel, Anzeigen oder Inhalte ist nur mit vorheriger Zustimmung von RTL AVG zulässig. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte sowie die Nutzung der Werbemittel, Anzeigen oder Inhalte (oder Teilen hieraus) in weiteren Veröffentlichungen bedarf der vorherigen Zustimmung durch RTL AVG. Ist eine solche erweiterte Nutzung gewünscht, erhält der Auftraggeber auf Anfrage ein Angebot über die zu zahlende Vergütung.
4. Verantwortung für Inhalte
4.1 Die Verantwortung des Auftraggebers für die Inhalte der Werbemittel und für die Vollständigkeit der an RTL AVG übertragenen Rechte bezieht sich auch auf vom Auftraggeber zur Herstellung von Werbemitteln beigestellte Materialien (Texte, Fotos, Slogans usw.) sowie auf bereitgestellte Elemente für die Werbemittelproduktion.
5. Sonstiges
5.1 Die Vergütungen für Herstellungsaufträge sind nicht rabattfähig, nicht rabattbildend und nicht AE-fähig.
5.2 Kündigt der Auftraggeber einen Herstellungsauftrag, schuldet der Auftraggeber eine Vergütung, die dem Stand der Fertigstellung bzw. den bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen entspricht, mindestens aber 30 % des Auftragswertes. Die Berechnung persönlicher Dienstleistungen erfolgt auf Grundlage eines Tagessatzes von 750 € zzgl. MwSt.
5.3 Bei Herstellung digitaler Werbemittel (Display-Werbeformen, Microsites, Landing-Pages etc.), die mit neuesten Technologie-Standards programmiert werden, behält sich RTL AVG vor, ausgewählte Browser-/Versionen, Devices und Betriebssysteme auszuschließen.
Teil E – Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen
1. Geltungsbereich
Diese Besonderen Bestimmungen für Veranstaltungen, als sog. Off-Air Anteil oder eigenständiges Angebot, gelten zusätzlich und vorrangig zu den Allgemeinen Bestimmungen in Teil A dieser AGB von RTL AVG.
2. Veranstaltungen
2.1 Auftraggeber können RTL AVG mit der Durchführung von Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen beauftragen. Die vorliegenden Regelungen gelten nicht für Veranstaltungen in den Räumlichkeiten von RTL AVG.
2.2 Der Auftraggeber oder ein vom Auftraggeber zu benennender Dritter ist Veranstalter der betreffenden Veranstaltung. Sollte hiernach ein Dritter Veranstalter sein, ist der Auftraggeber verpflichtet und steht dafür ein, dass dieser Dritte von diesen AGB Kenntnis erlangt und diese akzeptiert. Insoweit in diesem TEIL E von Auftraggeber die Rede ist, gelten die Regelungen dann entsprechend für den Dritten. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der von ihm eingesetzte Dritte die vorliegenden AGB für sich anerkennt und stellt RTL AVG insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Durch die Erbringung von Leistungen für die Veranstaltungen wird RTL AVG nicht zum Veranstalter.
2.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen am Veranstaltungsort für die Umsetzung der vertraglichen Leistungen RTL AVG so beschaffen sind, wie vertraglich festgelegt.
2.4 Der Auftraggeber sorgt für alle behördlichen Genehmigungen und deren Einhaltung sowie die Einhaltung weiterer Auflagen und bezahlt alle anfallenden Gebühren (GEMA, Versicherung, Strom, eigenes Personal etc.). Daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2.5 Der Auftraggeber versichert, dass der Veranstaltungsort der baupolizeilichen Aufsicht unterliegt, diesen Anforderungen entspricht und die elektrischen Anlagen nach VDE-Richtlinien erstellt und geprüft sind.
2.6 Der Auftraggeber informiert seine zuständige Haustechnik rechtzeitig und vollständig und veranlasst die sorgfältige Erfüllung der Bedingungen der technischen Voraussetzungen, die durch RTL AVG vorgegeben werden. Ein verantwortlicher Ansprechpartner des Auftraggebers ist rechtzeitig mit allen Schlüsseln und Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten am Auftrittsort ausgestattet und während der gesamten Zeit vom Aufbaustart bis zum Abbau anwesend bzw. jederzeit telefonisch erreichbar und abrufbar.
2.7 Behördliche Genehmigungen oder ähnliches für Zufahrt- und Parkmöglichkeit werden vom Auftraggeber vor der Veranstaltung eingeholt. Der Auftrittsort ist vor Beginn des Aufbaus leer zu räumen und zu säubern, gemäß der getroffenen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und RTL AVG auszustatten und bei Auftritt in geschlossenen Räumen bei Bedarf ausreichend zu beheizen.
2.8 Der Auftraggeber trifft alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Regelungen (z.B. Hygiene- und Abstandsregelungen) und schließt alle erforderlichen Versicherungen ab. Der Auftraggeber haftet für die Sicherheit der Künstler, des Moderators, der Techniker, der Mitarbeiter und Promoter von RTL AVG sowie für das durch RTL AVG gestellte Equipment am Veranstaltungsort, soweit RTL AVG hier kein eigenes Verschulden trifft.
2.9 Die Auswahl der Moderatoren erfolgt durch die RTL AVG und kann aus wichtigem Grund kurzfristig geändert werden.
3. Störungen
3.1 Sind die technischen und organisatorischen Voraussetzungen am Veranstaltungsort für die Umsetzung der vertraglichen Leistungen durch RTL AVG nicht gegeben und kann RTL AVG daraus folgend die vereinbarten Leistungen nur teilweise oder gar nicht erbringen, verhält sich RTL AVG nicht vertragsbrüchig. RTL AVG behält in diesem Fall seinen Anspruch auf Zahlung der vollen vereinbarten Vergütung.
3.2 Kommt es vor oder während der Veranstaltung zu unvorhergesehenen Vorfällen, wie z.B. technischen Störungen, die vom Veranstalter zu vertreten sind, die eine Durchführung der Veranstaltung für die RTL AVG unzumutbar oder gar unmöglich machen, ist RTL AVG zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behält jedoch den vollen Vergütungsanspruch.
3.3 Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Partner von ihrer Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gilt insbesondere Streik im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Stromausfall (ausgenommen sind Stromausfälle, die durch das Betriebsenergienetz des Veranstalters verursacht werden), Versammlungsverbote, Pandemielagen und Naturkatastrophen.
3.4 Ist RTL AVG aus wichtigem unverschuldetem Grund (Unfall, akute Krankheit etc.) nicht in der Lage, seine Leistungen oder Teile seiner Leistungen umzusetzen, ist der Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Beide Vereinbarungspartner sind in diesem Fall aus der Vereinbarung bzw. aus diesem Teil der Vereinbarung befreit. RTL AVG ist insbesondere nicht verpflichtet einen gleichwertigen Ersatz zu stellen oder zu organisieren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3.5 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Störungen der Veranstaltung (z.B. Lärm, Randalieren o.Ä.) durch Gäste, Dritte bzw. Konkurrenzveranstaltungen des Veranstalters oder Dritter die Umsetzung der Leistungen von RTL AVG beeinflussen oder behindern. Sollte dies der Fall sein, kann RTL AVG die Leistungserbringung zeitweise unterbrechen oder ohne Verlust des Vergütungsanspruches absagen.
4. Haftung
4.1 Der Auftraggeber haftet in seiner Rolle als Veranstalter für Verletzungen von Besuchern und Beschädigungen an deren Eigentum sowie für Beschädigungen an Einrichtung bzw. Ausstattung des Veranstaltungsorts oder von Equipment von RTL AVG im Rahmen der Veranstaltung.
4.2 Die Haftung des Auftraggebers greift jedoch nicht, insoweit es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung durch RTL AVG handelt; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Der Veranstalter stellt RTL AVG von allen sonstigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
4.3 Sollten Schadensersatzansprüche oder Vereinbarungsstrafen aus dieser Vereinbarung von RTL AVG gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden, so ist die vereinbarte Summe des Ersatzanspruches bzw. der Vereinbarungsstrafe sofort fällig.
5. Sonstiges
5.1 Der Name und die Logos der Radioprogramme der RTL AVG sind geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung, auch in der Nachberichterstattung, verwendet werden. Das gleiche gilt für Bildmaterial der Veranstaltungen.
5.2 RTL AVG stellt sich nicht in den Dienst einer politischen, religiösen oder weltanschaulichen Auffassung. Der Auftraggeber garantiert, dass RTL AVG nicht aufgrund der Veranstaltung (durch den Auftraggeber, durch Sponsoren, Co-Finanziers, ideelle Partner oder andere auftretende Künstler) in Zusammenhang mit der Tätigkeit einer politischen Partei, einer Kirche oder einer religiösen oder weltanschaulichen Gruppe, Sekte oder Vereinigung gebracht werden kann. Sollte dies der Fall sein, ist RTL AVG berechtigt, die Veranstaltung unter Wahrung ihrer Vergütungsansprüche abzubrechen oder abzusagen.
5.3 Sofern nicht anders vereinbart, wird die Veranstaltung nicht von den Radioprogrammen von RTL AVG übertragen.
5.4 Der Auftraggeber gestattet RTL AVG den Verkauf von sendereigenen Merchandising-Artikeln sowie das kostenfreie Verteilen von Give-Aways (sendereigene und von Kooperationspartnern) vor und während der Dauer der Veranstaltung.
5.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über Inhalte der Vereinbarungen mit RTL AVG sowie den vereinbarten Preis/Vergütung zu geben, es sei denn, er ist gesetzlich dazu verpflichtet.
Stand 22. August 2024